EU-Einbauerklärung im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II B Drehantriebe ExMax, RedMax, InMax
Der Hersteller |
Schischek GmbH |
erklärt hiermit, dass die unvollständige Maschine |
Drehantriebe ExMax, RedMax, InMax
den folgenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht: |
- Anhang I, 1.1.2 Grundsätze für die Integration der Sicherheit
- Anhang I, 1.1.3 Materialien und Produkte
- Anhang I, 1.1.6 Ergonomie
- Anhang I, 1.3.3 Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände
- Anhang I, 1.3.7 Risiken durch bewegliche Teile
- Anhang I, 1.5.1 Elektrische Energieversorgung
- Anhang I, 1.5.10 Strahlung
- Anhang I, 1.5.6 Brand
- Anhang I, 1.5.7 Explosion
- Anhang I, 1.6.1 Wartung der Maschine
- Anhang I, 1.7.2 Warnung vor Restrisiken
- Anhang I, 1.7.3 Kennzeichnung der Maschinen
- Anhang I, 1.7.4 Betriebsanleitung
Angewandte harmonisierte Normen: |
- EN ISO 12100:2010
Die unvollständige Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Die zur unvollständigen Maschine gehörenden speziellen Unterlagen nach Anhang VII Teil B wurden erstellt. Der Hersteller verpflichtet sich, die speziellen Unterlagen zur unvollständigen Maschine der zuständigen Behörde gegebenenfalls in digitaler oder gedruckter Form zu übermitteln. |
Bevollmächtigter für das Zusammenstellen der technischen Unterlagen: |
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90579 Langenzenn, 2021-05-03